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Diese allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für die vertragliche Beziehung zwischen der "trommel-schule.de / Musik-Schule Alex Just" und dem Schüler, bzw. seinem gesetzlichen Vertreter. Durch die Unterschrift gelten diese Bedingungen als zur Kenntnis genommen und als akzeptiert. Eine Ergänzung oder Änderung einzelner Punkte der AGB´s ist jederzeit möglich. Ausbildungsrelevante Änderungen sind dem Vertragspartner unverzüglich mitzuteilen.   

Vertragsabschluß                                                                                                                                                                          Durch die Unterschrift des Schülers oder des gesetzlichen Vertreters gilt der Ausbildungsvertrag als abgeschlossen.

 

Bezahlung des vereinbarten Honorars

Die monatlichen Gebühren errechnen sich aus einem Jahresbetrag. Dieser Betrag wird durch die Monate (12) geteilt. Eine Unterbrechung der Gebührenbezahlung im Endlosvertrag während der Ferienzeit besteht nicht. Die Begleichung der Gebühren eines Endlosvertrages wird in regelmäßigen Raten per Dauerauftrag bezahlt. Bei einem Stundenvertrag ist der Gesamtbetrag komplett im Voraus, spätestens in der Woche nach der ersten Unterrichtsstunde, per Überweisung oder in bar zu bezahlen. Die Zahlungsweise/Bankverbindung ist im Vertrag vermerkt. Bei Zahlungsverzug kann die Unterrichtsstunde verweigert werden, ein Mahnverfahren über wahrgenommene und nicht bezahlte Unterrichtsstunden wird ggf. angestrebt.

 

Zahlung per Rechnung

Bei dieser Vereinbarung wird die geleistete Unterrichtszeit zum Monatsende in Rechnung gestellt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Erhalt der Rechnung. Diese Variante des Endlosvertrages erlaubt eine individuelle, flexible Unterrichtsplanung ohne fest vereinbarte Unterrichtszeiten. Abgerechnet wird im 10-Minuten-Takt basierend auf der Gebühr einer Unterrichtsstunde (7 € / 10 Minuten).

 

Ende des Ausbildungsvertrages

Der Endlosvertrag verlängert sich automatisch nach den vereinbarten Konditionen und ist nach einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende formlos, schriftlich kündbar. Eine Rückerstattung der bezahlten Honorare ist bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung seitens des Schülers nicht möglich. Geschieht der Ausbildungsabbruch aufgrund besonderer Vorkommnisse seitens der Musikschule, kann eine Rückerstattung der bezahlten Beträge nach Absprache erfolgen. Nach mehrmaligen wahrgenommenen, aber nicht bezahlten Unterrichtsstunden, wird der Ausbildungsvertrag beendet. Ein Mahnverfahren über nicht bezahlte Unterrichtseinheiten wird eröffnet.

 

Gruppenunterricht

Die Gebühren für Gruppenunterricht gelten pro Monat und Schüler. Es ist nur die Variante "Endlosvertrag" möglich. Eine Kündigung nach frühestens 3 Monaten ist jederzeit zum Monatsende möglich. Kündigt ein Schüler einer Zweiergruppe, so endet der Vertrag der gesamten Gruppe. Eine Weiterführung des Vertrages zum Einzelunterricht ist nicht möglich. Es gelten ansonsten dieselben Bedingungen wie beschrieben. Die Musikschule behält sich vor, einzelne Gruppenmitglieder vom Unterricht auszuschließen, die nachweislich die AGB´s missachten.

 

Die Stundenkarte

Nach Begleichung des Ausbildungshonorars erhält der Schüler/in eine entsprechende Punktekarte. Die Karte ist personalisiert und nicht übertragbar. Diese Stundenkarte verbleibt in der Schule, nach Beendigung der Unterrichtsstunde bestätigt die Musikschule die Erfüllung. Eine Rückerstattung von nicht erfüllten Unterrichtsstunden ist nicht möglich. Sind alle vereinbarten Unterrichtsstunden erfüllt, wird dies schriftlich dem Schüler und seinen Eltern mitgeteilt. Eine Kopie mit den wahrgenommenen Unterrichtsstunden der Stundenkarte bestätigt dies. Eine Weiterführung des Unterrichts muss neu vereinbart werden.

 

Der Schnuppermonat

Es werden Unterrichtstunden vertraglich vereinbart. Die Bezahlung erfolgt bei Vertragsabschluß in bar oder per Überweisung, spätestens in der ersten Woche nach der ersten Unterrichtsstunde. Erfolgt keine pünktliche Bezahlung, können die restlichen Unterrichtsstunden verweigert werden. Dieser Vertrag endet automatisch und kann nicht verlängert werden. Jeder Schüler hat nur einmal die Möglichkeit, einen Schnuppermonat zu bekommen. Eine Rückerstattung der nicht wahrgenommenen Stunden kann nicht erfolgen.

 

Unterrichtszeiten  

Die Unterrichtstermine werden bei Abschluss eines Endlosvertrages vorab vereinbart. Die Unterrichtsstunden einer Stundenkarte können kurzfristig oder in unregelmäßigen Abständen erfolgen. Auch ein komprimierter Blockunterricht ist bei Stunden-/ Punkteverträgen somit möglich.

Eine Unterrichtsstunde entspricht 30 Minuten im Einzel- und im Gruppenunterricht. Um niemand zu benachteiligen, bitte ich um die Einhaltung der Anfangs- und Endzeit der vereinbarten Unterrichtsstunden. Die Musikschule übernimmt keine Aufsichtspflicht und somit keine Haftung außerhalb der vereinbarten Unterrichtszeiten.

 

Inhalt einer Unterrichtsstunde

Dem Schüler/in werden in der Unterrichtsstunde diverse Kenntnisse vermittelt. Sie basieren auf festgelegten, ausgearbeiteten Lernzielen. Diese Kenntnisse sollten in Eigenarbeit vertieft und geübt werden, da in den folgenden Unterrichtsstunden darauf aufgebaut wird. Sollten Lernziele nicht erreicht werden, die auf mangelnde Eigeninitiative zurückzuführen sind, kann die Musikschule nicht haftbar gemacht werden.

 

Unterrichtsraum

Der Präsenz-Unterricht findet im Raum der "Musik-Schule Alex Just" in 74226 Nordheim-Nordhausen, Falkenstraße 8 statt.

 

Fehlzeiten

Unentschuldigte, nicht wahrgenommene, aber vereinbarte Unterrichtstermine können nicht zurückerstattet werden. Bei Minderjährigen liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Rechtzeitig gemeldete Fehlzeiten (Urlaub, Krankheit, usw.) gelten als entschuldigt und werden nicht auf der Punktekarte vermerkt. Nach Absprache können entschuldigte Termine nachgeholt werden. Abgesagte Unterrichtsstunden seitens der Musikschule werden ebenfalls nach Absprache nachgeholt.

 

Schulferienzeit

Ein Musikunterricht während der Schulferienzeit ist möglich. Eine Anpassung/Änderung der Unterrichtszeiten wird abgesprochen. Während den Schulferienzeiten gelten ebenfalls die o.g. Regelungen bzgl. Fehlzeiten und Unterrichtszeiten. Individuelle Absprachen sind jedoch jederzeit möglich. Schließung der Musikschule während der Ferienzeit wird rechtzeitig bekannt gegeben, wofür kein Ersatz oder Rückzahlung erfolgt.

 

Versicherung

Der Schüler/in ist durch die "Musik-Schule Alex Just" nicht gegen Unfallschäden auf dem Schulweg oder im Unterrichtsraum versichert. Die Musikschule übernimmt keine Haftung für den Verlust oder Beschädigung von Privateigentum des Schülers/ der Schülerin.

 

Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Heilbronn.                                                                  

Heilbronn, April 2019

 

 

Online-Unterricht

Aufgrund der Corona-Situation wird ab März 2021 Online-Unterricht angeboten. Die Gebühren für Online-Unterricht werden im Unterrichtsvertrag und auf der Homepage ausgewiesen. Grundsätzlich gelten dieselben Vereinbarungen, wie oben für den Präsenzunterricht beschrieben.

Die Musikschule ist bemüht, eine optimale technische Voraussetzung für den Online-Unterricht zu bieten. Für die Qualität des Empfangs der Übertragung beim Schüler, ist der Schüler, bzw. deren Erziehungsberechtigten / Eltern verantwortlich. Eine Kostenminderung oder Rückerstattung von bezahlten Gebühren, die aufgrund einer verminderten Qualität des Empfangs der Online-Daten auftreten, können nicht geltend gemacht werden.

Die Übermittlung von Schulungsunterlagen an den Schüler erfolgt per Post, per E-Mail oder persönlich. Kosten für die Übermittlung der Unterlagen werden nicht erhoben.